• Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau zugestimmt, nachdem das Gesetz Ende des vergangenen Jahres überraschend von der Tagesordnung der Länderkammer gestrichen worden war. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits Ende November 2018 verabschiedet.

    Durch die nun erfolgten Beschlüssen können private Investoren für vier Jahre befristet fünf Prozent die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung über zwei Prozent steuerlich geltend machen, also maximal 28 Prozent in einem Zeitraum von vier Jahren.

    Der DDIV hatte sich bereits 2016 für eine Ausdehnung der Sonder-Afa auch auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und die Erhöhung der Normalabschreibung auf mindestens drei Prozent ausgesprochen, um die Investitionsanreize und damit den Neubau von Wohnungen zu verstetigen. Dem trägt das Gesetz mit seiner zeitlichen Beschränkung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten und der Beibehaltung des linearen Abschreibungssatzes von nur zwei Prozent keine Rechnung.

    Voraussetzung für die jetzt beschlossene Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro/Quadratmeter Wohnfläche betragen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden, so die Begründung. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung wurde auf 2.000 Euro festgelegt. Um die zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen zu können, müssen die betroffenen Wohnungen für mindestens zehn Jahre vermietet werden und das dauerhaft. So soll sichergestellt werden, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden.

    Die Sonderabschreibung gilt für Bauvorhaben, die im Zeitraum vom 1.September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragt wurden oder werden. Eine räumliche Begrenzung, etwa auf angespannte Wohnungsmärkte, gibt es nicht. Vorgesehen sind darüber hinaus Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude, wenn dadurch neue Wohnungen entstehen.

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