Mit der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde die sogenannte 65 Prozent-Vorgabe eingeführt: Neue Heizungsanlagen dürfen seither nur eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme aus…