• Nachdem 2020 die Ziele im Gebäudesektor verfehlt wurden, haben die verantwortlichen Ministerien für Wirtschaft und Bau ein Sofortprogramm vorgelegt. Diese Maßnahme schreibt das Klimaschutzgesetz vor. Da die Untersuchung durch ein Gutachten ergab, dass das erarbeitete Sofortprogramm erst im Jahr 2025 Effekte zeigen soll, musste nachgebessert werden (» der VDIV berichtete).

    Die Kritik des von Peter Altmaier (CDU) und Horst Seehofer (CSU) erarbeiteten Programms zielt im Wesentlichen auf dessen Effektivität ab. Zwei Millionen Tonnen CO2, die im Jahr 2020 verfehlt wurden, sollen zusätzlich eingespart werden. Dafür war das Aufstocken der Fördermittel für energetische Sanierungen um fünf Milliarden Euro angedacht. Experten meinten jedoch, dass die Werte, nicht wie im Sofortprogramm ermittelt, durch die Förderungsausweitung erreicht werden. Auch lasse sich die Wirksamkeit nicht von anderen Klimaschutzmaßnahmen abtrennen. Es gebe daher keinen Nachweis über die Wirksamkeit des Sofortprogramms und ob die Forderungen des Klimaschutzgesetztes somit erfüllt werden können.

    Das Votum des Expertenrats soll nun, laut Sprecherin Altmaiers, berücksichtigt und das Sofortprogramm entsprechend nachgebessert werden. Wichtig sei der Gesamtblick auf die Gebäudeförderung, somit könne man einen Zusammenhang mit anderen Maßnahmen nicht ausschließen. Mit dem Gebäudesofortprogramm 2020 und den beschlossenen Klimamaßnahmen für 2022 würden zusätzliche Mittel für den Sektor frei werden. „Das Klimaschutzprogramm 2022 reagiert auf das novellierte Klimaschutzgesetz und ambitioniertere Klimaziele und denkt dabei die Lücke beim Gebäudebereich bereits mit”, so die Sprecherin.

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