• Auch wenn der neue CO2-Preis bereits seit Anfang des Jahres gilt, besteht weiterhin Unklarheit bei der Kostenverteilung (» der VDIV berichtete). Diskussionsgegenstand ist, ob weiterhin sämtliche Kosten auf den Mieter umgelegt werden oder sich künftig auch der Vermieter beteiligen muss. Seit Monaten wird hier nach einer Lösung gesucht – die Verhandlungen dauern an. Im Raum steht ein 50/50-Kompromiss, der Mieter finanziell entlasten würde – bislang tragen sie allein die durch die Steuer verursachten Mehrkosten.

    Der CO2-Preis beläuft sich derzeit auf 25 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid und gilt im Gebäude- sowie im Verkehrssektor. Im Dezember 2020 startete die Debatte, ob eine 50-prozentige Beteiligung des Vermieters an den Heizkosten etabliert werden kann. Vorgeschlagen wurde diese Neuverteilung von den SPD geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz. Als einzige Bedingung soll eine Obergrenze von maximal 500 Euro pro Jahr gelten. Die Unionsfraktion und Wirtschaftsminister Peter Altmaier sollen laut Medienberichten gegen die angedachte Verteilung sein. Das Wirtschaftsministerium sieht durch diesen Ansatz die Investitionsbereitschaft von Eigentümern in Gefahr und führt private Vermieter an, die unter dieser Neuregelung stark leiden könnten.

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