• 2021 ist das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) in Kraft getreten (» der VDIV berichtete). Es gab noch einige offene Fragen zur Finanzierung des Ökostroms. Nachdem die SPD die Gespräche aufgrund von Lobbyismus-Vorwürfen gegen Parteizugehörige der Union gestoppt hatte, kam es nun zu einer Einigung der großen Koalition: Mithilfe von Steuergeldern sollen Stromkunden in den kommenden Jahren entlastet werden.

    Die komplette Streichung der EEG-Umlage und die reine Finanzierung des Ökostroms über Mittel des Bundeshaushalts ist vom Tisch. Die Umlage wird jedoch 2023 und 2024 auf 5 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Bereits zuvor wurde die Umlage für 2021 und 2022 auf höchstens 6 Cent festgeschrieben. Zuvor waren 6,5 Cent fällig. Die Kosten für die geplante Reduzierung der Strompreise belaufen sich nach Schätzungen der Regierungsvertreter auf mehrere Milliarden Euro. Eine Entlastung der Umlage soll aus Energie- und Klimafonds finanziert werden oder auch durch die mit dem CO2-Preis eingenommenen Steuern. Diese sollen gezielt in den nächsten Jahren ansteigen.

    CDU-Fraktionsvize Andreas Jung befürwortet diese Option mit den Einnahmen aus höheren CO2-Preisen die Strompreissenkung zu finanzieren. Eine Streichung der EEG-Umlage, indem ein Ausgleich mit Haushaltsmitteln geschaffen wird, beurteilt er kritisch. Zudem sieht er einen generellen Vorteil in der Nutzung der CO2-Steuer für diesen Zweck, da so die Einnahmen in vollem Umfang wieder zum Steuerzahler und zur Wirtschaft zurückfließen.

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