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Enteignungs-Volksbegehren ist zulässig




  • Das Volksbegehren für die Enteignung von Wohnungsunternehmen ist zulässig. So hat es die Berliner Innenverwaltung nach monatelangen juristischen Prüfungen entschieden. Es handle sich nicht um ein konkretes Gesetz, sondern ähnlich wie beim Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel um eine Handlungsaufforderung an den Senat, die im Erfolgsfall für den Senat formal unverbindlich wäre. Die Enteignung der Wohnungskonzerne würde rund 28 Milliarden Euro kosten

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