• Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt in Hamburg in diesem Jahr unverändert bei 540 Prozent. Hierzu hat sich der Hamburger Senat aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie entschieden, um die Konjunktur nicht durch Steuererhöhungen zusätzlich zu belasten.

    Auch der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und Fortwirtschaft) bleibt in diesem Jahr unverändert und liegt weiterhin bei 225 Prozent, den Hebesatz für die Gewerbesteuer belässt der Senat bei 470 Prozent. Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden zuletzt 2004 und 2005 erhöht.

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