• Das Land Niedersachsen novelliert seine Mietpreisbremse, nachdem das LG Hannover Ende vergangenen Jahres die Verordnung wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt hatte (» der VDIV berichtete). Vor Inkrafttreten der neuen Verordnung, die nur noch für neun statt zwölf Städte sowie die sieben nordfriesischen Inseln gelten soll, müssen aber noch die betroffenen Kommunen und Verbände angehört werden.

    Diese haben nun sechs Wochen Zeit für ihre Stellungnahme, danach kann das Kabinett das Gesetz beschließen. Die neue Mietpreisbremse ist bis Ende 2025 befristet, die vorige sollte bis zum 30. November 2021 gelten.

    Ein von der niedersächsischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zur Lage auf den Wohnungsmärkten stellt einen „angespannten Wohnungsmarkt″ in Braunschweig, Gifhorn (neu hinzugekommen), Göttingen, Hannover, Laatzen (neu hinzugekommen), Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück sowie den sieben Ostfriesischen Inseln fest. Hier soll die neue Mietpreisbremse greifen. Buchholz, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg hingegen gehören nicht mehr zum Anwendungsbereich der Mietpreisbremse. In diesen Städten habe es in den vergangenen Jahren „erheblichen Neubau″ gegeben, so dass die Mieten nicht mehr deutlich stärker als im Landesdurchschnitt stiegen.

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